Bedingungen für Partner und Webseitenbetreiber

1. Einführung

Diese Partnervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm („Programm“), das von der Gesellschaft betrieben wird.

Mit der Registrierung oder Teilnahme erklärt sich der Partner („Affiliate“) mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

Das Programm ermöglicht es Affiliates, die Plattform zu bewerben und leistungsabhängige Provisionen zu verdienen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Affiliates müssen mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder das gesetzliche Mindestalter in ihrem Land erreicht haben.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anträge nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

3. Rolle des Affiliates

Affiliates agieren als unabhängige Unternehmer und sind keine Angestellten, Vertreter oder Bevollmächtigte der Gesellschaft.

Sie tragen die volle Verantwortung für ihre Marketingmaßnahmen und die Einhaltung geltender Gesetze.

4. Tracking und Zuordnung

Die Gesellschaft nutzt Tracking-Technologien (wie Cookies und Gerätekennungen), um Weiterleitungen zuzuordnen.

Die Zuordnung erfolgt nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft und kann beinhalten:

  • Last-Click-Zuordnung;
  • Cookie-basiertes Tracking (Dauer wird von der Gesellschaft festgelegt);
  • Geräteübergreifendes oder probabilistisches Tracking.

Die Gesellschaft garantiert keine perfekte Genauigkeit beim Tracking und haftet nicht für Abweichungen.

5. Provisionen

Affiliates erhalten Provisionen basierend auf verifizierten Nettoumsätzen, die durch vermittelte Nutzer generiert wurden.

Nettoumsatz bedeutet die von der Gesellschaft nach Abzug folgender Posten erhaltenen Beträge:

  • Gebühren für Zahlungsabwicklung;
  • Rückbuchungen und Rückerstattungen;
  • Anpassungen aufgrund von Betrug;
  • Steuern, sofern anwendbar.

Die Gesellschaft kann die Provisionssätze jederzeit ändern.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen unter folgenden Bedingungen:

  • Erreichen von Mindestgrenzen;
  • Verifizierung der Identität des Affiliates;
  • Einhaltung dieser Vereinbarung.

Die Gesellschaft kann Zahlungen aus Gründen des Risikomanagements, zur Betrugsprüfung oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verzögern oder zurückhalten.

7. Rückbuchungen, Rückforderungen und Rücklagen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, finanzielle Schutzmaßnahmen umzusetzen, darunter:

  • Abzüge wegen Rückbuchungen;
  • Übertragung negativer Salden;
  • Rückforderungen von Provisionen („Clawbacks“);
  • Vorübergehende Rücklagen auf Einnahmen.

Affiliates erkennen an, dass Einnahmen vor vollständiger Abrechnung durch Zahlungsanbieter vorläufig sind.

8. Verbotene Verkehrs- und Marketingmethoden

Affiliates dürfen keine verbotenen Traffic-Generierungsmethoden einsetzen, darunter:

  • Spam oder unerwünschte Nachrichten;
  • Irreführende oder täuschende Werbung;
  • Marken-Bidding ohne Genehmigung;
  • Verwendung unautorisierter Domains oder Identitätsvortäuschung;
  • Incentivierter oder gefälschter Traffic;
  • Verkehr aus illegalen oder eingeschränkten Quellen.

9. Marken- und Markenschutz

Affiliates dürfen nicht:

  • Markenzeichen der Gesellschaft ohne Erlaubnis verwenden;
  • Domains registrieren, die zu Verwechslungen führen könnten;
  • Die Plattform imitieren oder falsche Zugehörigkeiten vortäuschen.

10. Betrug und Missbrauch

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, verdächtige Aktivitäten zu untersuchen.

Wird Betrug festgestellt, kann die Gesellschaft:

  • Das Affiliate-Konto sperren oder löschen;
  • Provisionen zurückfordern;
  • Verluste im gesetzlich zulässigen Rahmen geltend machen.

11. Datenschutz

Affiliates müssen geltende Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich DSGVO, LGPD und CCPA, sofern anwendbar.

Sie sind verantwortlich für die Einholung rechtsgültiger Einwilligungen für Marketingkommunikation.

Die Gesellschaft agiert als unabhängiger Datenverantwortlicher und teilt keine personenbezogenen Daten der Endnutzer mit Affiliates.

12. Entschädigung

Affiliates verpflichten sich, die Gesellschaft von Ansprüchen freizustellen, die aus ihren Marketingaktivitäten, Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen entstehen.

13. Aussetzung und Kündigung

Die Gesellschaft kann die Teilnahme eines Affiliates jederzeit bei Verstößen oder aus Risikomanagementgründen aussetzen oder beenden.

Bei Kündigung können nicht ausgezahlte Provisionen bei Betrug oder Vertragsbruch verfallen.

14. Haftungsbeschränkung

Im gesetzlich zulässigen Umfang haftet die Gesellschaft nicht für indirekte oder Folgeschäden.

15. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der deutschen Gerichte, vorbehaltlich zwingender örtlicher Gesetze.

16. Änderungen

Die Gesellschaft kann diese Vereinbarung jederzeit ändern. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.

17. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien dar.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.

1. Geltungsbereich und Zustimmung

Diese Partnervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm („Programm“), das von der Gesellschaft („Gesellschaft“) betrieben wird. Mit der Registrierung oder Teilnahme erklärt sich der Partner („Affiliate“) mit dieser Vereinbarung einverstanden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Affiliates müssen mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder das gesetzliche Mindestalter in ihrem Land erreicht haben. Die Gesellschaft kann Anträge nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

3. Unabhängiger Auftragnehmer

Affiliates handeln als unabhängige Auftragnehmer. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Vertretung oder Partnerschaft.

4. Tracking & Attribution

Die Gesellschaft verwendet Cookies, Gerätekennungen und andere Technologien zur Zuordnung von Weiterleitungen. Die Zuordnung erfolgt nach eigenem Ermessen der Gesellschaft und kann Last-Click- oder andere Modelle umfassen. Cookie-Dauer und Regeln können sich ändern und werden im Affiliate-Dashboard angezeigt.

Die Gesellschaft garantiert keine vollständige Genauigkeit beim Tracking und haftet nicht für Abweichungen.

5. Provisionen (Nettoumsatz)

Provisionen basieren auf verifiziertem Nettoumsatz, definiert als tatsächlich von der Gesellschaft erhaltene Beträge nach:

  • Gebühren für Zahlungsabwicklung;
  • Rückerstattungen und Rückbuchungen;
  • Betrugs- und Risikoanpassungen;
  • Steuern, Abgaben und Drittanbieter-Kosten.

Provisionssätze, Modelle und Stufen können jederzeit mit Ankündigung im Affiliate-Dashboard geändert werden.

6. Zahlungen & Auszahlungen

Auszahlungen erfolgen bei Erreichen von Mindestgrenzen, Identitäts-/KYC-Prüfung und Einhaltung der Vereinbarung. Die Gesellschaft kann Zahlungen zur Betrugsprüfung, während Rückbuchungsfristen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verzögern oder zurückhalten.

Affiliates sind für korrekte Zahlungsangaben verantwortlich. Die Gesellschaft haftet nicht für Verzögerungen durch fehlerhafte Informationen.

7. Rückbuchungen, Rückforderungen & Rücklagen

Affiliate-Einnahmen sind vorläufig, bis Zahlungsanbieter sie endgültig freigeben. Die Gesellschaft kann:

  • Rückbuchungen und Rückerstattungen abziehen;
  • Negative Salden vortragen;
  • Provisionsrückforderungen („Clawbacks“) anwenden;
  • Rollierende Rücklagen zur Risikosteuerung bilden.

8. Traffic-Quellen & Marketingregeln

Affiliates müssen rechtmäßiges und transparentes Marketing betreiben. Verboten sind:

  • Spam oder unerwünschte Nachrichten;
  • Irreführende Behauptungen oder Identitätsbetrug;
  • Marken-Bidding oder Markenmissbrauch ohne Erlaubnis;
  • Gefälschter, incentivierter oder Bot-Traffic;
  • Illegale oder eingeschränkte Traffic-Quellen.

Die Gesellschaft kann bestimmte Traffic-Kanäle jederzeit einschränken.

9. Markenschutz

Affiliates dürfen keine verwirrenden Domains registrieren, die Plattform nicht imitieren oder Markenzeichen ohne schriftliche Zustimmung missbrauchen.

10. Betrug & Missbrauch

Die Gesellschaft kann verdächtige Aktivitäten untersuchen. Bei Betrug kann sie Konten sperren, Provisionen zurückfordern und Verluste geltend machen.

11. Datenschutz

Affiliates müssen geltende Datenschutzgesetze (einschließlich DSGVO, LGPD und CCPA) einhalten, insbesondere gültige Einwilligungen für Marketingkommunikation einholen.

Die Gesellschaft ist unabhängiger Datenverantwortlicher und teilt keine personenbezogenen Daten der Endnutzer mit Affiliates.

12. Plattformrechte & Änderungen

Die Gesellschaft kann das Programm, einschließlich Provisionsmodelle, Regeln oder Funktionen, jederzeit ändern. Fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.

13. Entschädigung

Affiliates stellen die Gesellschaft von Ansprüchen frei, die aus ihren Aktivitäten, Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen resultieren.

14. Aussetzung & Beendigung

Die Gesellschaft kann Teilnahme bei Verstößen, Betrug oder Risikomanagement jederzeit aussetzen oder beenden. Nicht ausgezahlte Provisionen können einbehalten werden.

15. Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für indirekte oder Folgeschäden.

16. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Zwingende örtliche Gesetze sind zu beachten.

17. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet die vollständige Vereinbarung und ersetzt alle früheren Absprachen.

A1. Abrechnungszeitraum

Umsätze unterliegen Abrechnungszyklen (z. B. T+30 bis T+120 Tage), abhängig vom Risikoprofil der Zahlungsmethode.

A2. Rückerstattungen

Rückerstattungen können bei unautorisierten Transaktionen, Doppelbuchungen oder Nichtlieferung erfolgen und mindern den Nettoumsatz des Affiliates.

A3. Rückbuchungen

Rückbuchungen können bis zu 120+ Tage nach der Transaktion auftreten. Betroffene Provisionen werden rückgängig gemacht.

A4. Negative Salden

Negative Salden können vorgetragen und mit zukünftigen Einnahmen verrechnet werden.

A5. Rücklagen

Die Gesellschaft kann rollierende Rücklagen zur Risikominimierung bilden.

C1. Erlaubt

  • SEO-Inhalte;
  • Genehmigte bezahlte Anzeigen;
  • Soziale Medien mit Einwilligung der Zielgruppe.

C2. Eingeschränkt

  • Marken-Bidding (nur mit Genehmigung);
  • Erwachsenen-Werbenetzwerke (Einzelfallprüfung).

C3. Verboten

  • Spam, Bots, incentivierter Traffic;
  • Illegale oder irreführende Quellen.

E1. Überprüfungen

Affiliates können eine interne Überprüfung von Entscheidungen beantragen.

E2. Beweismittel

Die Protokolle und Systeme der Gesellschaft sind maßgeblich für Tracking und Zahlungen.

E3. Rechtsmittel

Die Gesellschaft kann bei Bedarf Unterlassungsverfügungen beantragen.

Abschließende Erklärung und umfassende rechtliche Anerkennung

Diese Vereinbarung, zusammen mit allen Anhängen, Richtlinien und referenzierten Dokumenten, bildet einen umfassenden, integrierten und global anwendbaren rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm und die Nutzung der Plattform.

Sie wurde so gestaltet, dass sie internationalen Rechtsgrundsätzen und sich entwickelnden regulatorischen Standards entspricht, einschließlich solcher für digitale Dienste, Verbraucherschutz, Werbemaßnahmen, Zahlungsabwicklung, Datenschutz und grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Die Bestimmungen sollen Klarheit, Transparenz und Durchsetzbarkeit in verschiedenen Rechtsordnungen gewährleisten und gleichzeitig die erforderliche betriebliche Flexibilität für eine globale digitale Plattform sicherstellen.

Zur Klarstellung: Die Gesellschaft agiert ausschließlich als Technologieplattform, die Interaktionen, Marketingpartnerschaften und digitale Transaktionen zwischen unabhängigen Parteien erleichtert. Sie fungiert nicht als Arbeitgeber, Vertreter, Vermittler oder Repräsentant von Affiliates, Nutzern, Performern oder Studios und steuert oder kontrolliert nicht die zugrundeliegenden Aktivitäten dieser Parteien. Alle Teilnehmer handeln eigenverantwortlich und tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen, Inhalte, Traffic-Quellen und die Einhaltung geltender Gesetze.

Diese Vereinbarung definiert einen robusten und durchsetzbaren Rahmen für Affiliate-Marketing-Aktivitäten, einschließlich Tracking- und Zuordnungsmethoden, Provisionsstrukturen, Zahlungszyklen, Betrugsprävention und Durchsetzungsverfahren. Sie enthält branchenübliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung bei Rückbuchungen, unautorisierten Transaktionen, Traffic-Manipulation und regulatorischer Nichteinhaltung. Affiliates erkennen an, dass alle Einnahmen bedingt, verifizierungsabhängig und an die erfolgreiche Abwicklung zugrundeliegender Transaktionen sowie die Einhaltung der Bedingungen gebunden sind.

Zusätzlich legt diese Vereinbarung klare Pflichten bezüglich rechtmäßiger Marketingpraktiken, Markenschutz und verantwortungsvollem Umgang mit Daten fest. Affiliates müssen alle geltenden Datenschutz- und Privatsphäregesetze einhalten, einschließlich der Einholung gültiger Nutzereinwilligungen und der Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen bei Marketing- und Tracking-Aktivitäten. Die Gesellschaft agiert als unabhängiger Datenverantwortlicher und gibt keine personenbezogenen Endnutzer-Daten an Affiliates weiter, außer wenn gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung sowie zugehörige Richtlinien oder Programmregeln jederzeit anzupassen, zu aktualisieren oder zu ändern, um rechtlichen, regulatorischen, betrieblichen oder kommerziellen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Änderungen sind notwendig, um die Einhaltung globaler Standards sicherzustellen und die Integrität, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Plattform zu schützen. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach solchen Aktualisierungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Affiliates erkennen ausdrücklich an, dass die Teilnahme am Programm inhärente Risiken digitaler Plattformen birgt, darunter Schwankungen im Nutzerverhalten, Risiken der Zahlungsabwicklung, regulatorische Änderungen und technische Einschränkungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Garantien bezüglich Traffic, Konversionen, Umsatzgenerierung oder Programmkontinuität, und alle Dienstleistungen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ unter Vorbehalt geltender Gesetze erbracht.

Im gesetzlich zulässigen Rahmen lehnt die Gesellschaft jegliche Haftung für indirekte, beiläufige, Folgeschäden oder Strafschäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm oder der Nutzung der Plattform ab. Affiliates verpflichten sich zudem, die Gesellschaft von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen freizustellen, die aus ihren Aktivitäten, Gesetzesverstößen, Missbrauch von Marketingkanälen oder Vertragsverletzungen entstehen.

Diese Vereinbarung wird so ausgelegt, dass sie maximale rechtliche Wirkung, Durchsetzbarkeit und Schutz für alle Beteiligten gewährleistet. Sollte eine Bestimmung unter geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird diese auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder angepasst, während die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig bleiben.

Mit der Registrierung, dem Zugriff oder der Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm bestätigt der Affiliate, die Bedingungen sorgfältig gelesen, vollständig verstanden und freiwillig akzeptiert zu haben. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als fortlaufende Zustimmung zu diesen Bedingungen und zukünftigen Änderungen.

Jeder Affiliate, der mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden ist oder deren Bedingungen nicht einhalten kann, muss die Teilnahme am Programm sofort einstellen und die Nutzung aller Marketingmaterialien, Tracking-Links und Dienste der Gesellschaft beenden.

Dieses Dokument stellt die vollständige und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des hier behandelten Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen, ob schriftlich oder mündlich.

Gültig ab: 26. April 2026
Geltendes Recht: Bundesrepublik Deutschland